Erklärung zur Barrierefreiheit
- Zuletzt aktualisiert
- 4. August 2026
- Rechtsstand
- 4. August 2026
Die COMPLETIO Sp. z o.o. legt Wert darauf, dass sich completio.pl auch dann nutzen lässt, wenn Sie keine Maus verwenden, auf einen Screenreader angewiesen sind, Text vergrößern oder Animationen schlecht vertragen. Im Folgenden beschreiben wir, was wir umgesetzt haben, was wir noch nicht können und wie Sie ein Problem melden.
1. Was dieses Dokument ist
Dies ist eine freiwillige Erklärung zur Barrierefreiheit. Completio ist gesetzlich nicht verpflichtet, sie zu veröffentlichen. Wir geben sie ab, weil Nutzerinnen und Nutzer ein Recht darauf haben zu wissen, was sie von dieser Website erwarten können, und weil wir unsere eigenen Lücken selbst benennen sollten, bevor es jemand anderes für uns tut.
Dieses Dokument ist bewusst keine Erklärung zur Barrierefreiheit im Sinne des polnischen Gesetzes vom 4. April 2019 über die digitale Barrierefreiheit der Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen. Die Gründe legt der Abschnitt Rechtsgrundlage dar.
Dass eine gesetzliche Pflicht fehlt, macht Barrierefreiheit nicht optional. Viele der Onlineshops, für die wir arbeiten, unterliegen selbst Vorschriften zur Barrierefreiheit, und die Website eines Dienstleisters kann in deren Bewertung einfließen. Wir betrachten das als Teil der Servicequalität und nicht als Compliance-Pflichtübung.
2. Geltungsbereich
Diese Erklärung gilt für die Website completio.pl samt ihrer englischsprachigen Fassung unter /en/ und ihrer deutschsprachigen Fassung unter /de/, und zwar für alle unter diesen Adressen veröffentlichten Unterseiten.
Diese Erklärung gilt nicht für externe Dienste, auf die von der Website aus verlinkt wird (Google Maps, soziale Netzwerke), und ebenso wenig für die Systeme, die Completio außerhalb der Website in der Kundenbetreuung einsetzt.
Diese Erklärung betrifft ausschließlich die Website und erfasst nicht die bauliche Barrierefreiheit des Büros oder des Lagers von Completio. Fragen zum Zugang zu diesen Objekten richten Sie bitte an die Kontaktdaten aus dem Abschnitt Problem melden und Kontakt.
3. Stand der Konformität
Die Website ist teilweise konform mit den WCAG 2.1 auf Stufe AA. Die Ausnahmen führt der Abschnitt Bekannte Einschränkungen auf.
Bezugspunkt ist die Norm EN 301 549, die für Webinhalte auf die WCAG 2.1 Stufe AA verweist. Wir haben sie gewählt, weil sie der europäische technische Standard für digitale Barrierefreiheit ist, und nicht, weil uns eine Vorschrift dazu verpflichten würde.
Zugrunde gelegter Standard ist WCAG 2.1 AA; an ihm messen wir den Zustand der Website. Auf die in WCAG 2.2 hinzugekommenen Erfolgskriterien wurde die Website nicht geprüft, eine Konformität damit erklären wir daher nicht.
4. Was die Website bietet
Die folgenden Punkte wurden geprüft, und zwar im Code der Website und an der Produktivfassung, statt aus einer Vorlage übernommen zu werden:
- Bedienung per Tastatur. Alle interaktiven Elemente (Navigation, Mega-Menü, Formulare, Einwilligungsdialog, Galerien) sind per Tastatur erreichbar und bedienbar. Der Dialog für die Privatsphäre-Einstellungen hält den Fokus fest, schließt mit Esc und gibt den Fokus an das Element zurück, von dem aus er geöffnet wurde.
- Sichtbarer Fokus. Interaktive Elemente haben einen eigenen, kontrastreichen
focus-visible-Stil und nicht einen ersatzlos entfernten Standardrahmen des Browsers. - Navigation überspringen. Erstes Element in der Tabulatorreihenfolge ist der Link „Zum Inhalt springen“, der zum Hauptinhalt der Seite führt.
- Dokumentstruktur. Jede Unterseite hat genau eine H1-Überschrift, durch Überschriften niedrigerer Ebene gegliederte Abschnitte und ein
main-Element. Die Sprache der Seite ist im Code ausgezeichnet (lang="pl",lang="en"undlang="de"). - Reduzierte Bewegung. Die Website beachtet die Systemeinstellung prefers-reduced-motion: Ist sie aktiv, werden Einblendanimationen, scrollgesteuerte Sequenzen und Hintergrundvideos abgeschaltet und Videos durch ein Standbild ersetzt. Blinkende Inhalte gibt es nicht.
- Vergrößerung und Textumbruch. Das Layout ist fluid und responsiv; Inhalte erfordern auf schmalen Bildschirmen kein horizontales Scrollen.
- Formulare. Felder haben zugeordnete Beschriftungen, Fehlermeldungen sind Text und mit dem jeweiligen Feld verknüpft, und nach einer fehlgeschlagenen Prüfung springt der Fokus auf das erste fehlerhafte Feld.
- Textalternativen. Bilder, die Inhalt transportieren, haben Alternativtexte; rein dekorative Grafiken sind für assistive Technologien ausgeblendet (
aria-hidden). - Keine eingebetteten Inhalte ohne Ihr Wissen. Google Maps lädt erst, nachdem Sie eingewilligt haben. Bis dahin werden keine Ressourcen von fremden Servern geladen, und die Schriftarten liefern wir vom eigenen Server aus.
5. Bekannte Einschränkungen
Die folgenden Mängel sind uns bekannt. Wir führen sie bewusst auf, statt vollständige Konformität zu behaupten:
Kontrast der animierten Punkte im Eröffnungsabschnitt
Im Eröffnungsabschnitt der Startseite ziehen orangefarbene Punkte, die Transportwege nachzeichnen, über das Video. Der Überschriftentext bleibt dank der Abdunklung des Hintergrunds lesbar; in dem Moment jedoch, in dem ein Punkt genau unter einem Buchstaben der Überschrift hindurchläuft, fällt der lokale Kontrast punktuell unter den geforderten Schwellenwert. Der Effekt ist flüchtig und betrifft ein rein dekoratives Element von wenigen Pixeln Größe. Er wurde gemessen und ist zur Korrektur vorgesehen.
Abhilfe für Nutzerinnen und Nutzer: Die Systemeinstellung für reduzierte Bewegung (prefers-reduced-motion) stoppt die Animation.
Untertitel sind fest ins Bild eingebrannt
Ein Teil des Videomaterials auf der Website hat eine Tonspur, und der Player erlaubt es, den Ton einzuschalten. Dieses Material ist untertitelt, die Untertitel sind jedoch fest ins Bild eingebrannt und nicht als eigene, programmatisch ansprechbare Untertitelspur hinterlegt.
Praktisch heißt das: Gesprochene Inhalte sind auch für gehörlose Personen zugänglich, aber die Untertitel lassen sich weder abschalten noch vergrößern, ein Screenreader kann sie nicht vorlesen, und sie ändern ihren Kontrast nicht, wenn sich die Systemeinstellungen ändern. Das weicht von der Anforderung der WCAG 2.1 an Untertitel (Stufe A) ab. Texttranskripte stellen wir ebenfalls nicht bereit.
Der Player der Website ist darauf vorbereitet, eine separate Untertiteldatei im Format WebVTT einzubinden. Die Untertiteldateien sind noch nicht erstellt, deshalb bleiben die Untertitel vorerst ins Bild eingebrannt. Einen Termin, zu dem sich das ändert, nennen wir nicht: Wir nennen ihn erst, wenn wir ihn auch einhalten können.
Wenn Sie den Inhalt eines bestimmten Videos in Textform benötigen, schreiben Sie uns an die Kontaktdaten aus dem Abschnitt Problem melden und Kontakt. Wir erstellen dann ein Transkript.
Fremdsprachige Fassungen und Archivmaterial
Die Beiträge im Bereich Wissen sind derzeit nur auf Polnisch verfügbar, und die Bilder zu einem Teil von ihnen stammen noch aus der vorherigen Fassung der Website. Bei der Migration des Archivs prüfen wir deren Alternativtexte.
Die vorstehende Liste beruht ausschließlich auf unserer eigenen Bewertung und auf dem, was wir im Code und an der Produktivfassung gemessen haben. Ein externes Audit hat nicht stattgefunden, es kann also Abweichungen geben, die wir nicht entdeckt haben. Die Methode beschreibt der Abschnitt Wie diese Bewertung entstanden ist.
6. Wie diese Bewertung entstanden ist
Diese Erklärung wurde am 29. Juli 2026 auf Grundlage einer Selbstbewertung durch den Ersteller der Website, die Agentur DigiAds, erstellt.
Methode: Durchsicht des Codes im Hinblick auf Dokumentstruktur, Tastaturbedienung und Beachtung der Einstellungen für reduzierte Bewegung; ein Durchgang durch die Website allein per Tastatur; Messung des Textkontrasts gegenüber dem Hintergrund in den auf Video aufgebauten Abschnitten; sowie eine Prüfung des Verhaltens der Website vor Erteilung der Cookie-Einwilligung.
Nicht durchgeführt wurden ein Audit durch eine externe Stelle sowie Tests mit Nutzerinnen und Nutzern assistiver Technologien. Das ist eine wesentliche Einschränkung dieser Bewertung, und wir sagen das offen.
Das bedeutet: Diese Erklärung ist die Selbstbewertung des Erstellers der Website und nicht das Ergebnis eines unabhängigen Audits der Barrierefreiheit. Wir verschweigen das nicht: Bei einer freiwilligen Erklärung ist eine Selbstbewertung zulässig, sie hat aber einen geringeren Beweiswert als ein Audit durch eine externe Stelle. Sollte Completio ein solches Audit beauftragen, ergänzen wir diesen Abschnitt um dessen Ergebnis und Datum.
7. Problem melden und Kontakt
Wenn Sie etwas nicht nutzen können, schreiben Sie uns. Wir behandeln solche Meldungen als Fehlermeldung und nicht als Beschwerde.
| Kanal | Angaben |
|---|---|
| biuro@completio.pl | |
| Telefon | +48 22 888 51 01 |
| Postanschrift | COMPLETIO Sp. z o.o., Vertriebsbüro, Al. Jana Pawła II 24, 05-250 Radzymin, Polen |
Hilfreich ist, wenn Ihre Meldung Folgendes enthält: die Adresse der Unterseite, eine Beschreibung dessen, was sich nicht durchführen ließ, sowie die Angabe, welchen Browser oder welche assistive Technologie Sie verwendet haben. Wenn Sie Inhalte der Website in einer anderen Form benötigen (zum Beispiel ein Dokument in einem für Screenreader geeigneten Format), schreiben Sie uns, wir bereiten sie auf.
Meldungen zur Barrierefreiheit nimmt Completio unter biuro@completio.pl entgegen und bearbeitet sie dort. Wir antworten innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Meldung. Erfordert die Behebung des Problems mehr Zeit, teilen wir innerhalb derselben Frist mit, was wir zu tun beabsichtigen und bis wann.
8. Rechtsgrundlage und warum diese Erklärung freiwillig ist
Wir haben die beiden Rechtsregime geprüft, die in Polen die digitale Barrierefreiheit betreffen. Keines verpflichtet Completio dazu, dieses Dokument zu veröffentlichen:
- Gesetz vom 4. April 2019 über die digitale Barrierefreiheit der Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (konsolidierte Fassung: poln. Gesetzblatt 2023, Pos. 1440). Sein Art. 2 enthält einen abschließenden Katalog von Adressaten: Einheiten des öffentlichen Finanzsektors, vom öffentlichen Sektor finanzierte oder kontrollierte Stellen sowie bestimmte Nichtregierungsorganisationen. Completio fällt als private Gesellschaft mit beschränkter Haftung ohne öffentliche Finanzierung und ohne öffentliche Aufsicht unter keine dieser Kategorien. Die Pflicht zur Veröffentlichung einer Erklärung zur Barrierefreiheit (Art. 10 dieses Gesetzes) und das amtliche Muster einer solchen Erklärung ergeben sich allein aus diesem Gesetz.
- Gesetz vom 26. April 2024 über die Sicherstellung der Erfüllung der Barrierefreiheitsanforderungen für bestimmte Produkte und Dienstleistungen durch Wirtschaftsakteure (poln. Gesetzblatt 2024, Pos. 731) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 (European Accessibility Act), anwendbar seit dem 28. Juni 2025. Sein Art. 3 Abs. 2 erfasst einen abschließenden Katalog von Dienstleistungen, die für Verbraucher angeboten oder erbracht werden, darunter Dienstleistungen des elektronischen Geschäftsverkehrs. Art. 5 Nr. 32 definiert den elektronischen Geschäftsverkehr als eine auf individuelle Anfrage eines Verbrauchers erbrachte Dienstleistung zum Zweck des Vertragsschlusses, und Art. 5 Nr. 14 nimmt Personen, die zu Zwecken ihrer gewerblichen Tätigkeit handeln, vom Verbraucherbegriff aus.
Completio erbringt Fulfillment- und Logistikdienstleistungen für Unternehmen, und completio.pl ist eine Informationswebsite mit Kontaktformularen: Sie ermöglicht keinen Vertragsschluss und verfügt weder über Verkauf noch über Warenkorb, Zahlungen oder Nutzerkonten. Logistikdienstleistungen kommen im Katalog der vom Gesetz von 2024 erfassten Dienstleistungen zudem nicht vor.
Diese Bewertung betrifft die Website in ihrer heutigen Gestalt. Die Aufnahme von Verkauf, von Onlinebestellungen oder eines Kontos, über das sich mit einer nicht gewerblich handelnden natürlichen Person ein Vertrag schließen lässt, würde sie verändern und könnte die Website dem Gesetz von 2024 samt dessen Informationspflichten (Art. 32 Abs. 2) unterwerfen. In einem solchen Fall ist diese Erklärung erneut zu prüfen.